Informationen vom Führungsteam [19. Mai]
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pfarren, liebe Pfarrbevölkerung!
Im kirchlichen Bereich gibt es erfreulicherweise weitere Öffnungsschritte. Unser Bischof hat am 19. Mai folgende Richtlinien für unsere Diözese, d. h. auch für unseren Seelsorgeraum, veröffentlicht.
Gottesdienste
Finden weiterhin wie geplant nur in den Pfarrkirchen bzw. im Freien und nicht in den Kapellen, unter folgenden Auflagen, statt:
- Verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Gottesdienstes.
- 2 Meter Abstand, Händedesinfektion
- Chorgesang wieder möglich (2m Abstand)
- Begrüßungsdienst entfällt (außer bei Erstkommunion u. Firmung)
Fronleichnam: Vereine, Musikkapellen sind erlaubt. Empfohlen wird aber eine Abordnung, um die Feste nicht in „voller Größe“ zu feiern.
Taufen, Hochzeiten, Begräbnisse, Totenwachen
Sind unter den oben genannten Auflagen (Maskenpflicht, 2m Abstand) ohne Personenbegrenzung erlaubt. Für Taufen und Hochzeiten ist eine Personenregistrierung und ein Präventionskonzept erforderlich (Vorlagen gibt es in der Pfarrkanzlei). Keine anschließenden Agapen möglich.
Sekretariat
Das Sekretariat in Lieboch ist wie gewohnt für den Parteienverkehr geöffnet. Maximal eine Person darf mit FFP2-Maske das Sekretariat betreten. Kontakt: 03136 61207.
Sitzungen/Besprechungen im hauptamtlichen und ehrenamtlichen Dienst
Hier gilt die 3G-Regel (Getestet, Genesen, Geimpft) und es gibt keine Personenbeschränkung:
- Dürfen in Präsenzform wieder stattfinden. Ein Nachweis (getestet, genesen, geimpft) muss erbracht bzw. mitgeführt werden. Verantwortlich für die Einhaltung der Regel ist der jeweilige Sitzungsleiter. Der Leiter ist auch verantwortlich für die Erstellung der Teilnehmerliste, welche 4 Wochen aufbewahrt werden muss.
- Sitzungen/Besprechungen sind im 2 m Sitzabstand – ohne Masken – erlaubt. Wenn jemand den Nachweis nicht erbracht hat gilt für diese Person die Maskenpflicht.
- Keine Bewirtung (Jause …) erlaubt. Selbstbedienung (z.B. Wasser) ist möglich.
Agapen, Pfarrcafés, (Pfarr)feste
Sind derzeit nicht empfohlen. Eine Änderung wird ab dem 1. Juli erwartet. Grund: Agapen dürfen nur im Sitzen stattfinden, 4er Tische und 2m Abstand, ebenso ist eine behördliche Anzeige bis 50 Personen und eine behördliche Genehmigung ab 51 Personen verpflichtend.
Jungscharstunden, Ministrantenstunden, Firmvorbereitung …
Gruppen bis max. 20 Personen und 4 Begleitern dürfen sich unter Einhaltung der Maßnahmen (3G-Regel, siehe oben) treffen.
Für speziellere Fragen bitten wir um Kontakt.
Wir danken ALLEN für das Mittragen der Maßnahmen und deren Einhaltung. Die nächste Verordnung, mit weiteren Erleichterungen (je nach Covidlage), wird für Ende Juni/Anfang Juli erwartet.
Wolfgang Garber im Namen des Führungsteams